So geht "Umzug"

Mit dem Profi Tip Top-Umzugsvergleich an Ihrer Seite, klappt auch der Umzug!

Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Service erhalten Sie bis zu vier Angebote von ausgewählten und qualitativ geprüften Umzugsfirmen.

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Tip Top hilft beim Umzug mit dem Umzugsratgeber

Wer trägt die Umzugskosten?

Privatumzug

Qualifikation und Planung sind der halbe Umzug. Mit den Partnern von Tip Top-Umzugsvergleich werden Sie immer einen starken und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben. Unsere Partner kümmern sich um die Abmeldungen von Wohnraum inkl. deren Übergabe. Mit unseren Partnern ziehen Sie richtig um!

Unsere Partner werden zuvor auf Herz und Nieren geprüft! Heute noch bis zu vier voneinander unabhängige Umzugsunternehmen mit einem "Klick" kontaktieren und die Umzugsangebote kommen unaufgefordert mit der Post bzw. per E-Mail.

Sie bestimmen, wer der Spediteur Ihres Vertrauens wird beziehungsweise, wer das Umzugsgut in Augenschein nehmen darf. Denn eins ist sicher: Sie sparen Zeit, Geld, Energie und viel Nerven.

Arbeitsagentur: kostenfreier Umzug Behörde ALG II

Umzüge werden durch die Leistungsträger nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen finanziert.

  • Zur Aufnahme einer Arbeit
  • siehe auch: §16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §53 Absatz 2.3.d SGB III. Wichtig ist aber, es handelt sich hierbei um eine "Kann Leistung" §53 Abs. 1 SGB.
  • Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

Der entsprechende Antrag auf Umzugskostenbeihilfe ist natürlich vor dem Umzug zu stellen!

Arbeitgeber: kostenfreier Umzug (öffentlicher Dienst)

  • Wenn der Arbeitgeber das Beziehen einer Dienstwohnung fordert.
  • Beim erstmaligen Arbeitsantritt oder beim Wechsel des Arbeitgebers in ein anders Wohnumfeld. (Warum Sie Ihre Arbeitsstelle wechseln, darf für die Anerkennung der Umzugskosten keine Rolle spielen.)
  • Bei Versetzung an einen anderen Ort.
  • Bei Umzug in die Nähe eines neuen Arbeitsplatzes, auch innerhalb einer Großstadt, um damit die tägliche Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde zu reduzieren.
  • Wenn Sie den Umzug zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung vornehmen.

Das Bundesumzugskostengesetz bestimmt, welche Kosten vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden können. Dem Arbeitgeber müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen die tatsächlichen Aufwendungen (Umzugskosten) ersichtlich sind. Diese Unterlagen muss Ihr Arbeitgeber als Belege in Ihrem Entgeldkonto aufbewahren.

Bundeswehr: Umzug über die Bundeswehr

Sobald Sie am neuen Dienstort eine Wohnung verbindlich in Aussicht haben (Bundesdarlehenswohnung) oder aber spätestens wenn Sie den neuen Mietvertrag (Wohnung des freien Marktes) unterschrieben haben, müssen Sie die bisherige Wohnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Damit vermeiden Sie Nachteile bei der Mietentschädigung für die alte Wohnung, die gegenwärtig nur für sechs Monate gezahlt wird. Haben Sie eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus, können Sie Mietentschädigung für längstens ein Jahr beantragen.

Voraussetzung dafür ist aber der Nachweis, dass Sie sich intensiv um die Vermietung oder den Verkauf der Immobilie bemüht haben.

Planung und Vorbereitung - Standard- oder Komfortumzug?

Innerhalb eines Komfortumzugs werden alle Umzugsleistungen auch mit allen De- und Montagen durchgeführt.

Bei einem Standardumzug hingegen übernimmt der Spediteur nur einen Teil der insgesamt erforderlichen Arbeiten. So können Sie Geld sparen, haben aber Eigenleistungen zu erbringen. Die Details bespricht man am besten mit dem Umzugsberater vor Ort.

So können Sie z. B. vereinbaren, dass Sie das Ein- und Auspacken selbst vornehmen. Darüber hinaus können Sie die erforderlichen De- und Montagen von Möbeln übernehmen. Sollten Sie über eigene Kartons verfügen, können diese selbstverständlich benutzt werden. Der Spediteur ist dann nur noch für das Beladen, Entladen und den Transport zuständig.

Wichtige Tipps zum Packen

Wenn Sie selber packen, achten Sie darauf, dass die schweren Umzugsgegenstände in den unteren Teil des Kartons verpackt werden. Das Packvolumen und Gewicht von Kartons ist zu beachten. Kartoninhalte bündig abschließen lassen, damit sich die Deckel problemlos verschließen lassen. Andernfalls besteht beim aufeinanderstapeln Bruchgefahr für die Inhalte.

Es gilt immer die Regel: schweres zuerst und leichtes nach oben packen.

Packen Sie die Kartons so, dass sie für eine Person tragbar sind. Zerbrechliches bitte extra kennzeichnen. Teller bitte hochkant stellen, Tassen, Schüssel und Gläser werden mit der Öffnung nach unten als Gewölbe gestapelt.

Verwenden Sie für Glas und Porzellan entweder Seidenpapier oder ersatzweise Zeitungspapier. Schallplatten hochkant packen (Beachten Sie auch hierbei das Gesamt-Gewicht!).

Ebenso ist Vorsicht geboten bei leicht entflammbaren Gütern (wie Lacken,- Farben) oder mit Spraydosen und solchen Behältnissen, aus denen etwas auslaufen könnte.

Bücher hinlegen und nicht hinstellen, Hohlräume dazwischen ausstopfen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Für Ihre Matratzen / Couchgarnituren gibt es passende Hüllen, um sie vor Verschmutzungen zu schützen, für die Federbetten spezielle Bettensäcke.

Umzugskartons gut auspolstern, eventuell einen kleinen Schütteltest durchführen. Wenn es Geräusche gibt, ist die Verpackung noch einmal zu prüfen.

Gut sichtbare Kurzbeschriftung, welche Dinge kommen in welches Zimmer (evtl. Plan für Umzugsmitarbeiter schreiben).

Durchführung des Umzuges

Circa 4-6 Wochen vor dem Umzugstag

  • Einholung von Vergleichsangeboten über "TipTop-umzugsvergleich.de"
  • Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin für einen Umzugsberater. Sie erhalten dadurch eine umfangreiche Beratung und ein kostenloses sowie unverbindliches Angebot. Falls Sie keine persönliche Beratung wünschen, können Sie auch nur unsere Umzugsgutliste ausfüllen, absenden und sich die Angebote zuschicken lassen.
  • Überlegen Sie sich schon im Vorfeld, welche Dienstleistungen Sie von dem Umzugsunternehmen in Anspruch nehmen wollen und welche Sie selbst erledigen. Insbesondere: De- und Montagen, Ein- und Auspackarbeiten, Bestellung eines behördlichen Halteverbotes, Küchenplanung, Entsorgungsarbeiten, Renovierungsleistungen usw. Ein Vororttermin mit ihrem bereits vorliegenden Umzugsfavoriten könnte beispielsweise bei der Küchenplanung notwendig werden.

Drei Wochen vor dem Umzugstag

  • Das Wichtigste: Die rechtzeitige Kündigung der alten Wohnung, damit man nicht doppelt Miete zahlen muss (Kündigungsfrist hängt vom Mietvertrag ab, deshalb nachschauen).
  • Banken, Versicherungen, GEZ und Telekom die neue Anschrift mitteilen.
  • Telefon in der alten Wohnung abmelden und für die neue Wohnung beantragen. Gegebenenfalls können Sie bei innerstädtischen Umzügen Ihre alte Rufnummer mitnehmen.
  • bei der Post einen Nachsendeantrag stellen.
  • Ablesetermin mit Ihrem Vermieter oder Energieversorger, für Wasser, Gas, Strom, Heizung vereinbaren.
  • Boden, Keller und Garage entrümpeln und gegebenenfalls einen Sperrmülltermin mit der Gemeindeverwaltung oder dem Spediteur zur Verwertung beauftragen.
  • Umzugsurlaub beantragen (in der Regel haben Sie Anspruch auf 1 Tag Sonderurlaub).
  • Schule und Kindergarten ummelden.

Zwei Wochen vor dem Umzugstag

Wenn Sie selber Einpacken, bitte rechtzeitig die Anlieferung der notwendigen Umzugsmaterialien, wie Umzugskartons, Bücherkartons, Kleiderkartons, Packpapier, Folien etc. beim Spediteur ordern. Packen Sie die Karton bitte nicht mehr als bis zu einem Gewicht von 20 kg.

Über TipTop-umzugvergleich.de oder beim Straßenverkehrsamt / Ordnungsamt können Sie für den Umzugstag eine Sondergenehmigung beantragen. Mit dieser ist man berechtigt, Parkplätze vor dem Haus zu sperren. Mit Hilfe von Mülltonnen und Stühlen kann jeder eine eigene Absperrung stellen, jedoch hat man keinen Anspruch gegen andere Verkehrsteilnehmer, die Ihr Auto trotzdem im Umzugsbereich abstellen. (Vorsicht: Ordnungsämter können Bußgelder, wegen ungenehmigten Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum verhängen).

Wichtig: Besprechen Sie mit Ihrem Umzugsberater, welche Versicherung für Sie am geeignetsten ist. Versicherung ist nicht Versicherung! Sparen Sie hier nicht am falschen Ende. Eine maßgeschneiderte Versicherung kann im Schadensfall eine Menge Ärger ersparen. Lassen Sie sich auch über eine erweiterte Umzugsgutversicherung zum Zeit- oder Neuwert beraten. Beachten Sie bitte die Meldefristen für offensichtliche- und verdeckte Schäden (Siehe Tätigkeiten "Am Tage des Umzuges".

Die Sachen, die Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr nutzen können Sie bereits in Umzugskartons verpacken.
Die Räume der neuen Wohnung durchnummerieren und Kisten und Möbel entsprechend des Bestimmungsortes kennzeichnen.
Babysitter für Kinder und Haustiere für den Umzugstag organisieren.

Dringend notwendige Arzneimittel separat packen, kennzeichnen und während des Umzugs bei sich führen.

Wertsachen wie Geld, Schmuck, Schecks, Urkunden und wichtige Dokumente separat packen und während des Umzugs bei sich führen. Beachten Sie, dass für diese Gegenstände kein bzw. ein eingeschränkter und separat zu vereinbarender Versicherungsschutz besteht.

Am vorletzten Tag vor dem Umzugstag

  • Umzugskoffer mit den notwendigen Sachen für die ersten Tage packen: Kulturbeutel, Medikamente, Kleidung zum Wechseln, eventuell Babynahrung, Getränke und Wegzehrung.
  • Kühlschrank abtauen
  • Verpflegung für die Umzugsmannschaft vorbereiten. Dies ist selbstverständlich keine Verpflichtung, hebt aber die Stimmung des Umzugsteams ungemein.
  • Nachbarn über den Umzug informieren (Treppenhaus frei räumen).
  • Teppich bzw. Parkett vor Beschädigungen schützen. (Decken oder Folie auslegen). Dies können Sie auch ihrem Spediteur übertragen.

Am Tage des Umzuges

Vor Beginn der Beladung besprechen Sie mit dem Leiter des Umzugsteams, welche Möbel bzw. Einrichtungen Sie in der neuen Wohnung zuerst benötigen. Was man zuerst braucht, wird als letztes verladen etc.

Übergabeprotokoll für die alte Wohnung anfertigen, Schlüsselübergabe an den Vermieter quittieren lassen.

Schäden, die durch das Umzugsunternehmen entstanden sind, schriftlich bestätigen lassen. Es wird unterschieden in offensichtliche Mängel (an Möbeln), sowie in versteckte Mängel (verpackte Güter in Kartons). Der Gesetzgeber gibt für offensichtliche Mängel eine Rügefrist von einem Werktage vor. Diese ist schriftlich innerhalb der genannten Zeit zuzustellen. Für versteckte Mängel gibt der Gesetzgeber 14 Werktage vor.

Bedenken Sie: Wer packt, der haftet!

In der neuen Wohnung

  • Übernahme der neuen Wohnung: Eventuelle Mängel in einem Übernahmeprotokoll festhalten, die Zählerstände von Wasser, Gas, Strom und Heizung vom Vermieter bestätigen lassen.
  • Möbel und Umzugskartons auf Grund Ihrer Kennzeichnung in die jeweiligen Räume stellen.

Am Ende Ihres Umzugstages

  • In den nächsten acht Tagen unbedingt beim Einwohnermeldeamt ummelden.
  • Auto bei der KFZ-Zulassungsstelle ummelden
  • Die Rechnung des Spediteurs gut aufbewahren, denn Sie können ggf. Ihren Umzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt geltend machen.